2008-09-26: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.01.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Bluhm und Könekamp Nahrungsmittel-Vertriebs-GmbH, Itzehoe (Amtsgericht Pinneberg HRB 356 IZ) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..
2020-09-08: Name der Firma: Bluhm & Könekamp GmbH & Co. KG; Persönlich haftender Gesellschafter: 3. Bluhm & Könekamp Verwaltungs-GmbH, Itzehoe (Amtsgericht Pinneberg, HRB 15165 PI); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Bluhm, Andreas; Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: 2. Könekamp, Frank; Rechtsform: Die Firma ist geändert. nunmehr: Kommanditgesellschaft