2019-10-28: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2019 mit Änderung vom 16.09.2019 in den §§ 3 , 7 (Kosten) und 8 (Salvatorische Klausel). Geschäftsanschrift: Blumenfeld 2, 34593 Knüllwald. Gegenstand: Gegenstand der Gesellschaft ist das Betreiben und Erwerben von Gärtnerei- und Blumenfachgeschäften, das Erwerben, Halten, Veräußern und Verwalten von Immobilien, das Halten und Verwalten von Beteiligungen sowie der Erwerb und die Vermietung von jeglichen Gegenständen des Anlagevermögens. Gegenstand ist auch der stationäre Handel von floristischen Produkten und die Erbringung von sämtlichen Dienstleistungen an der Pflanze. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Falk, Henning, Homberg (Efze), *19.04.1977, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Blumengarten Falk GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Knüllwald (Amtsgericht Fritzlar, HRA 16199). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-12-21: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Falk Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Knüllwald verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.