2008-06-20: Die Generalversammlung vom 04.04.2008 hat die Änderung der Satzung in § 2 Abs. 3 e) (Zweck und Gegenstand), § 6 Abs. 2 und 3 (Übertragung des Geschäftsguthabens) , § 9 Abs. 1 und 1d) (Ausschluss), § 12 c) (Pflichten der Mitglieder), § 15 Abs. 1 (Vertretung), § 18 Abs. 2, 5 und 7 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis),§ 22 Abs. 1, 2, 4 , 9 und 10 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), § 23 Abs. 1 b) und e) (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 Abs. 1 und 4 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), § 26 Abs. 4 und 5 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 28 Abs. 3 und 5 (Einberufung und Tagesordnung), § 30 f), h), k) und l) (Gegenstände der Beschlussfassung), § 31 Abs. 2 b), c) und f), Abs. 3 und 4 (Mehrheitserfordernisse) und § 33 Abs. 4 (Abstimmungen und Wahl) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: a) Die Erzeugung von Blumen und Zierpflanzen (Zolltarifnummern 06.01 A,06.01 B und aus 06.02 Topf-, Beet- und Balkonpflanzen, 06.03 A und aus 06.04 B Schnittblumen und Schnittgrün, frisch sowie Erzeugnisse aus verschiedenen der vorgenannten Zolltarifgruppen gem. 8. DVO zum Marktstrukturgesetz vom 26. November 1970 ( BGBl. S. 1545) in den Betrieben ihrer Mitglieder nach gemeinsamen Erzeugungs- und Qualitätsregeln den Erfordernissen des Marktes anzupassen, gemeinsame Verkaufsregeln aufzustellen und die Einhaltung der Regeln zu überwachen. b) Einrichtungen zum Zwecke des Absatzes der Erzeugnisse ihrer Gartenbaubetriebe gemeinschaftlich zu nutzen. c) Gemeinschaftlicher Verkauf von Gartenbauerzeugnissen sowie die Durchführung von Warengeschäften, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Blumengroßmarkthalle oder der Mitglieder stehen. d) Verpackungmittel und sonstige Waren, die verkaufsfördernd bei der Vermarktung ihrer erzeugten Blumen und Zierpflanzen sind , gemeinschaftlich zu beziehen. e) Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
2014-07-17: Die Generalversammlung vom 08.03.2013 hat die Änderung der Satzung in § 46 (Bekanntmachungen) und § 48 (Mitgliedschaften) beschlossen. Die Generalversammlung vom 07.03.2014 hat die Änderung der Satzung in § 23 Abs. 1 d) (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat) beschlossen.
2018-09-21: Die Generalversammlung vom 09.03.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 5 (Kündigung), § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 9 (Ausschluss), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 12 (Pflichten der Mitglieder), § 15 (Vertretung), § 23 (Gemeinsame Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung); § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 30 (Gegenstand der Beschlussfassung), § 31 (Beschlussfähigkeit und Merhrheitserfordernisse) und § 36 (Teilnahme der Verbände) beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
2021-06-29: Bestellt als Vorstand: Reitz, Dennis, Schifferstadt, *19.02.1975. Nicht mehr Vorstand: Kaiser, Bernhard Werner, Ludwigshafen, *09.01.1960.