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Bocholter Bürgergenossenschaft eG

BBV-Artikel, Regelsatzes, Arbeitnehmer/innen..., Abgabenordnung
Adresse / Anfahrt
Niederbruch 3
46397 Bocholt
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2014-02-07:
eingetragene Genossenschaft. Satzung vom 06.12.2013. Gegenstand ist die Vermittlung und Erbringung von umfassenden Dienstleistungen gegenüber Mitgliedern und Mitarbeiter/-innen der Mitgliedsunternehmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Ergänzung und Abstimmung mit den bestehenden sozialen Einrichtungen in Bocholt, der Kommune und den Institutionen mit dem Ziel, die Lebensqualität der Menschen durch bedarfsgerechte Leistungsangebote zu verbessern. Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig. Keine Nachschusspflicht. Das Mindestkapital beträgt 80 % des Gesamtbetrages der Geschäftsguthaben zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Enck, Kai, Bocholt, *28.05.1977; Grunewald, Helga, Bocholt, *30.01.1948; Lang, Adolf, Bocholt, *02.06.1943; Rademaker, Manfred, Bocholt, *25.11.1957; Unland, Andrea, Bocholt, *16.04.1961.

2015-01-14:
Die Generalversammlung vom 03.12.2014 hat beschlossen in Ziffer I (Firma, Sitz, Zweck und Gegenstand des Unternehmens) eine Präambel voranzustellen und eine Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 11 (Rechte der Mitglieder), 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 43 jetzt § 42 (Verwendung des Jahresüberschusses), § 45 jetzt § 42( Liquidation) beschlossen. § 39 (Andere Ergebnisrücklage) wurde gestrichen. Neuer Gegenstand: 1. Die Genossenschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. 2. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung a) der Altenhilfe, b) der Jugendhilfe, c) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, d) von mildtätigen Zwecken. Diese Zwecke sollen vor allem im Rahmen der gegenseitigen Selbsthilfe verwirklicht werden. 3. Die Zwecke der Genossenschaft werden verwirklicht insbesondere durch: a) Die Entwicklung und Bereitstellung einer Plattform, die Bocholter Bürger(innen) im Alltag und in schwierigen Lebenslagen zuverlässig unterstützen kann, in dem ihnen z. B. eine Hilfskraft angeboten wird. b) Die Beratung, die entstandenen oder zu erwartenden Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern. c) Die Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit der Beschaffung der Erhaltung einer Wohnung, die den Bedürfnissen des alten Menschen entspricht. d) Die Schaffung und Umsetzung von Angeboten der Jugendarbeit, der Kinder- und Jugendbetreuung sowie der Förderung der Erziehung in der Familie. e) Die Beratung und Unterstützung alter Menschen, um deren altersbedingte Schwierigkeiten zu verhüten oder zu mildern. f) Die Planung und Durchführung von Kinderbetreuung und weiteren Projekten der Jugendhilfe. g) Die Planung und Ausführung von (Fort-) Bildungsarbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen. h) Die Unterstützung des Personenkreises im Sinne des § 53 AO durch die Erbringung von Hilfeleistungen, z. B. im Haushaltsbereich. 4. Die Genossenschaftszwecke werden insbeondere auch dadurch verwirklicht, dass die Genossenschaft berechtigt ist, a) Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zu beschaffen. Die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist (§ 58 Nr. 1 AO). und/oder b) ihre Mittel teilweise für die Verwirklichung der steuerbegünstigen Zwecke einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verwenden (§ 58 Nr. 2 AO).

2022-07-05:
Die Vertreterversammlung vom 28.10.2021 und 16.5.2022 hat eine vollständige Neufassung der Satzung beschlossen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.