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Boddenangler GmbH

Geschäft für Angelzubehör, Verarbeitende Firma, Zustimmung zur Datenweitergabe..., Fingerabdruck-Icon, Ratenzahlung, TikTok Pixel, Fladen Fishing, Ruten, Additional, Auzug, Bestätigter Kauf
Adresse / Anfahrt
An der Thronpost 3
17489 Greifswald , Hansestadt
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-07-12:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.06.2021. Geschäftsanschrift: An der Thronpost 3, 17489 Greifswald. Gegenstand: Handel mit jeglichem Angel- und Bootsbedarf, Zubehör, Sportartikeln, Import, Export, Lagerhaltung und Logistik. Die Gesellschaft erbringt ferner anlegerorientierte Finanzdienstleistungen aller Art, wobei jedoch erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz und/oder Kapitalanlagesetzbuch nicht ausgeübt werden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Peczán, Lars, Weitenhagen, *17.02.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-11-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zur Durchführung der Ausgliederung zur Aufnahme beschlossen. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.10.2021 und der Zustimmung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.10.2021 den Vermögensteil der Boddenangler e. K. mit Sitz in Greifswald (Amtsgericht Stralsund HRA 20518) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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