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Bodenbeläge Th. Olschewski GmbH

Bodenleger, Designer-Planken, Rahmenverträge..., Füßen
Adresse / Anfahrt
Rosenweg 1
24245 Kirchbarkau
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2018-01-29:
Name der Firma: Olschewski GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Kirchbarkau; Geschäftsanschrift: Rosenweg 1, 24245 Kirchbarkau; Gegenstand: Verkauf und Verlegung von Bodenbelägen aller Art; Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Olschewski, Thomas, *03.10.1968, Kirchbarkau; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 16.01.2018

2018-03-21:
Kapital: 25.100,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.03.2018 ist das Stammkapital um 100 EUR auf 25.100 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 .

2018-04-10:
Name der Firma: Bodenbeläge Th. Olschewski GmbH; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.03.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma, Sitz).

2018-04-10:
Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 14.03.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage das Vermögen des Einzelkaufmanns Bodenbeläge Th. Olschweski e.K. mit Sitz in Kirchbarkau (Amtsgericht Kiel, HRA 9908 KI) als Ganzes übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses als nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht gilt, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.