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Bodenstein Immobilien-Management GmbH

Mietangebote, Umfassend, Nachlässigkeit..., Modernisierungsvorhaben, Anstellen, Hausmeistern, Miethausverwaltung, Zoff, Instandsetzungsmaßnahmen, Schräglage
Adresse / Anfahrt
Wallufer Straße 29
65343 Eltville am Rhein
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-12-08:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.11.2021. Geschäftsanschrift: Wallufer Straße 29, 65343 Eltville am Rhein. Gegenstand: die Verwaltung von Immobilien und die Vermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Bodenstein, Holger, Eltville am Rhein, *25.08.1970, einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Lehr, Fritz, Mörfelden-Walldorf, *04.03.1967. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Bodenstein, Holger, Eltville am Rhein, *25.08.1970 unter der Firma Bodenstein Hausverwaltung e. K. in Eltville am Rhein (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 11317) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 03.11.2021. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.

2021-12-16:
Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 14.12.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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