2011-08-25: Bohlsener Mühle GmbH & Co. KG, Gerdau (Mühlenstraße 1, 29581 Bohlsen, Erzeugung von und der Handel mit Produkten aus ökologischem Landbau, Getreideerzeugnisse, Backwaren und Naturkost.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Bohlsener Mühle Verwaltungsgesellschaft mbH, Bohlsen (Amtsgericht Lüneburg HRB 120843), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Vollmer, Helmut, Gerdau, *01.01.1953.
2011-10-20: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag das Vermögen der Bohlsener Mühle Inhaber Volker Krause e. Kfm. mit Sitz in Gerdau OT Bohlsen (Amtsgericht Lüneburg HRA 120275) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 18.10.2011 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.