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Boie GmbH & Co. KG

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5x Adresse:

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2x HR-Bekanntmachungen:

2016-08-19:
Persönlich haftender Gesellschafter: 2. Boie Verwaltungs GmbH, Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRB 15926 HL); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat durch Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 15.07.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tag Teile (Beteiligung an dieser Gesellschaft in Form einer Festeinlage in Höhe von 460.162,69 EUR und des Verrechnungskontos in Höhe von 11.659.845,75 EUR, sämtliche Wirtschaftsgüter, Gegenstände des Aktivvermögens, unabhängig davon, ob diese Gegenstände bilanzierungsfähig sind oder nicht, sämtliche gegenwärtige und zukünftige, bekannte und unbekannte Verbindlichkeiten, unabhängig davon, ob diese Gegenstände bilanzierungsfähig sind oder nicht, insbesondere die in Anlage 1 unter Passiva C. aufgeführten Verbindlichkeiten, die in Anlage 1 unter Passiva B. aufgeführten Rückstellungen und Pensionsverpflichtungen sowie alle Vermögensgegenstände , Verbindlichkeiten und Rechtsverhältnisse, die keiner der übernehmenden Gesellschaften zugeordnet worden sind) der Boie Beteiligungs GmbH mit Sitz in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRB 229 HL) unter Auflösung ohne Abwicklung übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitigen Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Zusatz: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-08-19:
Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Boie Beteiligungs GmbH. Zusatz: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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