2020-01-09: Name der Firma: Boldt Immobilien GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Großhansdorf; Geschäftsanschrift: Hasselkamp 23, 22927 Großhansdorf; Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Wohnungseigentums- und Zinshausverwaltung sowie der Verkauf und die Vermietung von Immobilien aller Art. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1.
Boldt, Sandra, geb. Gardt, *27.12.1977, Großhansdorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 10.12.2019
2020-04-22: Kapital: 26.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2019 ist das Stammkapital der Gesellschaft zum Zwecke der Ausgliederung von EUR 25.000,00 um EUR 1.000,00 auf EUR 26.000,00 erhöht worden und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 . Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.12.2019 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage Teile des Vermögens der Silke Krebs, geb. Ronge, geb. 12.04.1952, Hornbek, nämllich das von ihr betriebene einzelkaufmännische Unternehmen unter der Firma Silke Ronge, Immobilienservice e. K. mit Niederlassung in Hornbek (Amtsgericht Lübeck, HRA 5291 HL) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Zusatz: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.