2016-06-27: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2001 Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma, die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Sitzverlegung von Hemmoor (bisher Amtsgericht Tostedt HRB 110587) nach Grasberg beschlossen. Geschäftsanschrift: Meinershauser Straße 62, 28879 Grasberg. Gegenstand: Kranvermietung, Kranservice und Transporte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Ott, Adolf, Hemmoor, *23.05.1950. Bestellt als Geschäftsführer: Bolte, Daniel, Grasberg, *20.02.1989; Bolte, Tobias, Lilienthal, *04.09.1986, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-12-20: Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Kranvermietung Bolte OHG, Grasberg-Eickedorf beschlossen.
2021-12-20: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.12.2021 mit der Kranvermietung Bolte OHG mit Sitz in Grasberg-Eickedorf verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.