2013-12-18: Gegenstand: die gemeinschaftliche Ausübung freischaffender Berufsaufgaben des Architekten gemäß §§ 1 und 2 des Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG) der Partner innerhalb des Architekturbüros am Sitz der Partnerschaft (Berlin, siehe § 2) sowie die Vornahme aller dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte; Rechtsform: Der Gegenstand der Partnerschaft ist geändert.