2015-02-27: Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 6 (Vertretung) beschlossen. Bonbadener Maschinenbaugesellschaft mbH. Braunfels. Geschäftsanschrift: Zum Wehrholz 5, 35619 Braunfels. Die Metallverarbeitung im allgemeinen, insbesondere die Herstellung und der Vertrieb von Anlagen des Maschinenbaus sowie die Wartung von Maschinen aller Art mit allen damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Herstellung und den Vertrieb artverwandter Artikel aufzunehmen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
2018-10-24: Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und um 12.500,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Bonbadener Lasertechnik GmbH & Co. KG, Braunfels und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Neues Stammkapital: 173.500,00 EUR.
2018-10-24: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Bonbadener Lasertechnik GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Braunfels verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.