Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Bonsport Holding GmbH

BONSERVICE
Adresse / Anfahrt
Behrensstraße 6
50374 Erftstadt
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-06-12:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.03.1986. Die Gesellschafterversammlung vom 12.03.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Nörvenich nach Brühl beschlossen. Geschäftsanschrift: Auf der Höhe 40, 50321 Brühl. Gegenstand: die Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen, insbesondere Beratung und Projektunterstützung. Stammkapital: 51.150,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schmiing, Christian, Brühl, *15.03.1975, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-12-09:
Die Gesellschafterversammlung hat am 02.12.2021 beschlossen, die Firma zu ändern und den Sitz nach Erftstadt zu verlegen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 zu ändern. Neue Firma: Bonsport Holding GmbH. Erftstadt. Änderung zur Geschäftsanschrift: Behrensstraße 6, 50374 Erftstadt. Abberufen und gleichzeitig neu bestellt Geschäftsführer: Schmiing, Christian, Brühl, *15.03.1975, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.12.2021 mit der Bonsport Holding GmbH mit Sitz in Brühl (Amtsgericht Köln, HRB 77603) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing