2008-02-20: Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen.
2012-04-03: Die Gesellschafterversammlung vom 09.03.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: der Einkauf von Waren aller Art im Inland und Ausland für die Getränkeindustrie und der hiermit verbundene Weiterverkauf, sowie die Beratung der einschlägigen Industrie- und Handelspartner bis hin zur Projektleitung zum Bau technischer Anlagen, ferner die Produktion/Herstellung von Rohstoffkomponenten für die Lebensmittelindustrie sowie von Kunststofferzeugnissen aller Art.
2014-02-05: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2013 nebst Berichtigungserklärung vom 06.01.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 19.08.2013 / 06.01.2014 und der Gesellschafterversammlungen des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2013 / 06.01.2014 mit der GAT German Alimentary Trade & Consulting GmbH mit Sitz in Ottersberg (Amtsgericht Walsrode HRB 201154) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2020-01-17: Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) beschlossen.
2020-11-30: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.07.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.07.2020 mit der Soda Star Vertriebs GmbH mit Sitz in Ottersberg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.