2020-09-09: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.06.2020. Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr), § 2 (Unternehmensgegenstand) und § 3 (Stammkapital) beschlossen. Der Sitz ist von Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 774835) nach Freiburg im Breisgau verlegt. Bisher: "Neckarsee 487. V V GmbH"; nun: Änderung der Geschäftsanschrift: Hugstmattweg 12, 79112 Freiburg im Breisgau. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand: Groß- und Einzelhandel sowie die Produktion von Lebensmitteln, Süßwaren und Textilprodukten mit Fokus auf Bioprodukte, sowie der Betrieb von Ladengeschäften, Verkaufsständen und Internetplattformen zum Zwecke der Vermarktung und des Markenaufbaus eigener und fremder Marken. Weiterer Gegenstand der Geschäftstätigkeit ist die Entwicklung neuer Marken und Geschäftskonzepte im Bereich von ökologisch nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen, sowie die praktische Umsetzung dieser Entwicklungen, um sie zur Marktreife zu führen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen ergänzt in: Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Bestellt als Geschäftsführer: Horn, Robert, Freiburg im Breisgau, *02.06.1983, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Roman, Doina Cristina, geb. Cut, Bonn, *26.05.1978.
2020-12-09: Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat am 08.12.2020 den Verschmelzungsplan vom 11.11.2020 beim Handelsregister eingereicht. Nachfolgende Angaben werden gemäß § 122d Satz 2 UmwG bekannt gemacht:1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt (§ 122 d Satz 2 Nr. 2, 3 UmwG): a) Die The Booja-Booja Company Central Europe Limited, eine englische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Birmingham B18 6EW/England, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 05485924, als übertragende Gesellschaft, sowie b) die Booja Booja Co. Europe GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Freiburg i. Br., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg i. Br. unter HRB 722539, als übernehmende Gesellschaft. 2. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung die folgenden Rechte zu (§ 122 d Satz 2 Nr. 4 UmwG): a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Booja Booja Co. Europe GmbH) können gemäß § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg i. Br. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Booja Booja Co. Europe GmbH unter deren Geschäftsanschrift in Freiburg i. Br., Hugstmattweg 12, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt.Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungenmöglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Booja Booja Co. Europe GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (The Booja-Booja Company Central Europe Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz "CCBMR") die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. c) Rechte der Minderheitsgesellschafter: Weder bei der The Booja-Booja Company Central Europe Limited noch bei der Booja Booja Co. Europe GmbH existieren Minderheitsgesellschafler, so dass Angaben über die Ausübung von deren Rechten entfallen. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der Booja Booja Co. Europe GmbH, Herrn Robert Horn, unter der Geschäftsadresse in 79112 Freiburg i. Br., Hugstmattweg 12, kostenlos angefordert werden.
2021-06-01: Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "The Booja-Booja Company Central Europe Limited", Birmingham / Vereinigtes Königsreich, Companies House Cardiff 05485924) um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 11.11.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.12.2020 und 02.02.2021 die "The Booja-Booja Company Central Europe Limited", Birmingham /Vereinigtes Königreich (Companies House Cardiff 05485924) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.