2006-07-07: Eingetreten als Partner: Beyel, Martin, Steuerberater, Viersen, *01.12.1965.
2007-06-01: Ausgeschieden als Partner: Erkens, Jakob Peter, Steuerberater, Geldern, *31.01.1934.
2009-02-09: Erkens Janas Wiemann & Partner Steuerberatungsgesellschaft Zweigniederlassung, 41747 Viersen. Die Zweigniederlassung ist aufgehoben.
2013-12-12: Neuer Name: Erkens Janas Wiemann & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB. Aufgrund Wohnortwechsels (früher: Viersen) nunmehr Partner: Beyel, Martin, Steuerberater, Kempen, *01.12.1965. Der Name der Partnerschaft ist geändert.
2017-02-07: Neuer Name: Beyel Janas Wiemann + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB. Eingetreten als Partner: Bormann, Jens, Steuerberater, Geldern, *15.07.1985, mit der Befugnis im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Erweiterung der konkreten Vertretungsbefugnis nunmehr Partner: Beyel, Martin, Steuerberater, Kempen, *01.12.1965; Janas, Stephan, Steuerberater, Straelen, *15.10.1959; Wiemann, Marcus, Steuerberater, Geldern, *31.03.1967, jeweils mit der Befugnis im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Name der Partnerschaft ist geändert.
2017-04-06: Zweigniederlassung errichtet unter gleichem Namen mit Zusatz: Zweigniederlassung Kempen, 47906 Kempen. Nach Änderung des Wohnortes (früher: Kempen) nunmehr Partner: Beyel, Martin, Steuerberater, Nettetal, *01.12.1965, mit der Befugnis im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Partnerschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.03.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.03.2017 mit der Beyel Breuning & Collegen Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Kempen (Amtsgericht Krefeld, HRB 11952) verschmolzen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-02-03: Ausgeschieden als Partner: Janas, Stephan, Steuerberater, Straelen, *15.10.1959.