2013-08-12: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.07.2013. Geschäftsanschrift: Wellesweilerstraße 272, 66538 Neunkirchen. Gegenstand: Betrieb einer Spedition und eines Transportunternehmens, der Handel mit Reifen und KFZ-Zubehör, der Betrieb einer LKW-Waschanlage sowie der Handel mit Obst und Gemüse. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Boudier, Manuel, Marpingen, *26.04.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Boudier Manuel, Marpingen, * 26.04.1968 unter der Firma Boudier Manuel Transportunternehmen e.K. in Neunkirchen (Amtsgericht Saarbrücken, HRA 11471) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 12.07.2013. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
2013-08-12: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 06.08.2013 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-05-19: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 02.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.12.2020 sowie der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 02.12.2020 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Boudier Fruchthandel GmbH mit Sitz in Neunkirchen (Amtsgericht Saarbrücken HRB 104715) - Abspaltung zur Aufnahme - gemäß §§ 123 Abs. 2, 126 ff UmwG übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.