2021-03-03: Firma: Bräunlin Kolb Schälicke Architekten Ingenieure GmbH; Stamm- bzw. Grundkapital: 37.500,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.12.2020 ist das Stammkapital um 12.500,00 EUR auf 37.500,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 und § 3 (Stammkapital).
2021-03-03: Firma: Bräunlin + Kolb Architekten Ingenieure GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Wilmersdorfer Straße 108-111, 10627 Berlin; Gegenstand: Die Erbringung von Architekten und Ingenieursleistungen entsprechend den Leistungsbildern der HOAI und die Wahrnehmung freischaffender Berufsaufgaben gemäß den §§ 1 und 2 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes. Die für die Berufsausübung nach § 4 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes geltenden Berufspflichten werden von der Gesellschaft beachtet. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1.
Bräunlin, Robert, *26.08.1970, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2.
Kolb, Markus, *15.10.1966, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3.
Schälicke, Gregor, *17.12.1973, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 11.12.2020; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Bräunlin + Kolb Architekten Ingenieure PartGmbB mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, PR 1531) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 11.12.2020; 17.12.2020. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.