2019-06-25: Name der Firma: Brücke Elmshorn gGmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Kiel; Geschäftsanschrift: Zum Brook 4, 24143 Kiel; Gegenstand: 1.1 Förderung der Jugend- und Altenhilfe, 1.2 die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, 1.3 Förderung des Wohlfahrtswesens, 1.4 Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge sowie Behinderte, 1.5 Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, 1.6 Förderung des bürgerlichen Engagements zugunsten mildtätiger Zwecke, 1.7 Verfolgung mildtätiger Zwecke. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch; zu 1.1: Einrichtung und den Betrieb beschützender Wohnformen und ambulanter Unterstützungsleistungen nach den jeweils gültigen Sozialgesetzbüchern. zu 1.2: Ausbildungen für Berufsanfänger und Weiterbildungen für Berufstätige, sowie schulische Begleitung für Menschen mit psychosozialen Hemmnissen. zu 1.3 und 1.4: Betrieb von Einrichtungen und die Unterhaltung von Angeboten der Altenhilfe, der Jugendhilfe, der Familienhilfe, der Kranken- und Suchtkranken- und Behindertenhilfe, der Asylhilfe. Betrieb therapeutischer und pädagogischer Einrichtungen zur Unterstützung minderjähriger und erwachsener Flüchtlinge und Migranten. Einrichtung und den Betrieb von ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten sowie stationären Einrichtungen und damit zusammenhängenden Einrichtungen der Integration, der Rehabilitation und der Beratung. Die Einrichtung und den Betrieb von Angeboten im Rahmen der neuen Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen. Einrichtung und den Betrieb von Integrationsbetrieben und Werkstätten oder Arbeitsprojekten im Sinne des Bundesteilhabegesetzes. zu 1.5: Öffentliches Eintreten für Genderkompetenz und -sensibilität, um die unterschiedlichen Lebensrealitäten von Frauen und Männern in ihrer gesellschaftlichen Rolle und im Berufsalltag zu beachten. zu 1.6: Aufbau bürgerschaftlichen Engagements im Rahmen inklusiver Angebote, sowohl in bestehenden Leistungsangeboten als auch in nichtprofessionellen regionalen Angeboten und Aufbau und Einbindung bürgerschaftlich engagierter psychiatrieerfahrener Bürgerinnen und Bürger. Zu 1.7: Selbstlose Unterstützung von Personen i.S.d. § 53 Nr. 1 und 2 AO. 2. Durch die Pflege- und die Betreuungsdienste, die Einrichtungen, die neuen Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen sowie die übrigen Zweckbetriebe der Gesellschaft erhalten Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder als wirtschaftlich hilfsbedürftig i. S. d. Abgabenordnung gelten, Möglichkeiten der gesundheitlichen Stabilisierung sowie zur Stabilisierung der Lebenssituation, zur Teilhabe an der Gesellschaft und dem gesellschaftlichen/gemeinschaftlichen Leben, zur Förderung ihres selbstbestimmten Lebens und zur Förderung ihrer beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten und zur Teilhabe am Arbeitsleben. 3. Zweck des Unternehmens ist darüber hinaus die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln für die steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke (Förderung des Wohlfahrtswesens) der Paritätische Pflege Schleswig-Holstein gGmbH; Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Aliwanoglou, Irini, *11.03.1970, Aukrug; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 06.06.2019.
2019-09-18: Kapital: 26.000 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.08.2019 ist das Stammkapital um 1.000 EUR auf 26.000 EUR erhöht zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung durch Aufnahme eines Teils des Vermögens der Brücke Elmshorn e.V. - Hilfen für Menschen mit psychischen Problemen mit Sitz in Elmshorn (Amtsgericht Pinneberg, VR 815 EL) und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 5 (Stammkapital, Stammeinlagen).
2019-10-25: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.07.2019 sowie der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.08.2019 bzw. 22.08.2019 einen Teil des Vermögens des Brücke Elmshorn e.V. - Hilfen für Menschen mit psychischen Problemen (Amtsgericht Pinneberg, VR 815 EL) im Wege der Ausgliederung durch Aufnahme als Gesamtheit gegen Gewährung eines Anteils des aufnehmenden Rechtsträgers an den übertragenden Rechtsträger übernommen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.