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Braasch Flensburg OHG

Rumhaus, Rum, Präsente..., Punsch, #buttons, #showButtons
Adresse / Anfahrt
Rote Straße 26-28
24937 Flensburg
1x Adresse:

Große Straße 24
24937 Flensburg


Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-07-20:
HRA 9594 FL: Braasch Flensburg oHG, Flensburg, Rote Straße 26, 24937 Flensburg (Gegenstand der Gesellschaft ist der Handel von Wein, weinhaltiger Getränke und Spirituosen einschließlich der Entwicklung, der Produkution und dem Vertrieb selbstentwickelter alkoholischer und nichtalkoholischer Produkte und deren Vermarktung, sowie der Handel mit Blumen, Pflanzen, Kunst- und Geschenkartikeln; Deutschen, inner- und außereuropäischen Waren und Güter (ehemals Kolonialwaren).). Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Braasch, Karsten Walter, *16.05.1983, Flensburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Persönlich haftender Gesellschafter: 2. Braasch, Walter, *08.09.1954, Flensburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Offene Handelsgesellschaft.

2018-09-04:
Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsvertrages vom 20.08.2018 das Vermögen des einzelkaufmännischen Unternehmens in Firma Wein- und Rumhaus Braasch e.K. mit dem Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRA 2131 FL) übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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