2007-07-20: Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2006 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 22.08.2006 der Arnimslindener Vielseitigkeits- und Ausbildungsclub für Reiterei e. V. mit Sitz in Zerwellin-Boitzenburg (Amtsgericht Neuruppin, VR 2880 NP) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..