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Brandschutzbüro und Dienstleistungen Behring GmbH

Kommunikationsmitteln, Umsatzsteuernummer
Adresse / Anfahrt
Geflügelsteig 78
12355 Berlin
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2011-03-01:
Firma: Brandschutzbüro und Dienstleistungen Behring GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Geflügelsteig 78, 12355 Berlin Gegenstand: Beratung, Erstellung von Gutachten und Erbringung von Dienstleistungen im vorbeugenden Brandschutz. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Behring, Wolfgang, *08.02.1950, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 14.01.2011.

2011-09-22:
Gegenstand: Beratung, Erstellung von Gutachten und die Erbringung von Dienstleistungen im vorbeugenden Brandschutz und der Handel mit Feuerlöschern und Feuerlösch-Hilfsgeräten. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.500,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.08.2011 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung des unter der Firma Brandschutz Behring e.K. in Berlin geführten Einzelunternehmens (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 44789) auf die Gesellschaft um 500 EUR auf 25.500 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand) und § 3 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsvertrages vom 18.08.2011 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage das unter der Firma Brandschutz Behring e.K. in Berlin betriebene Einzelunternehmen (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 44789) übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..