2008-04-14: Der Verein hat nach Maßgabe des Ausgliederungplanes vom 25.01.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 22.01.2008 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA mit Sitz in Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 201181) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.