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Brebeck Composite.de GmbH

Autoclave, Ureol, Epoxy..., CFK, Pracovník, Epoxi, Adess, Baumsteigtechnik, Caddon, Enginnering
Adresse / Anfahrt
Großwalding 5
94469 Deggendorf
1x Adresse:

Auwiesenstraße 1a
94469 Deggendorf


Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2016-09-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.09.2016. Geschäftsanschrift: Großwalding 5, 94469 Deggendorf. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung, Entwicklung und Vertrieb von Composite-Teilen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Richter, Thomas, Deggendorf, *24.10.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-09-25:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Richter, Thomas, Deggendorf, *24.10.1961. Bestellt: Geschäftsführer: Brebeck, Thomas Robert, Vresina u Hlucína / Tschechische Republik, *10.12.1971, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-08-21:
Die Richter Formenbau GmbH mit dem Sitz in Deggendorf ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger durch Aufnahme verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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