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Bredow Elektroinstallationen Verwaltungs-GmbH

OT Wilmersdorf, Briesen OT, Briesen OT Wilmersdorf..., Blitzschutz
Adresse / Anfahrt
Briesener Straße 9
15518 Briesen (Mark)
Kontakt
8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-08-24:
Name der Firma: Bredow Elektroinstallationen Verwaltungs-GmbH; Sitz der Firma: Briesen ; Geschäftsanschrift: Briesener Straße 9, 15518 Briesen OT Wilmersdorf; Gegenstand: Dien Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin und die Übernahme der Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Bredow, Jörg, *07.04.1962, Briesen ; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 08.08.2017

2022-04-13:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.03.2022 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Storkower Wassergrundstücks GmbH mit Sitz in Fürstenwalde/Spree, Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 14196 FF, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird

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