2012-02-07: Gegenstand jetzt: Der Handel mit Weinen und Spirituosen, Traubenextrakten und sonstigen pflanzlichen Produkten aller Art, deren Weiterbearbeitung sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.01.2012 ist die Firma und der Unternehmensgegenstand sowie entsprechend §§ 1 und 2 des Gesellschaftsvertrages geändert worden. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.01.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Breko GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 6571 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Die Firma ist geändert in: Breko GmbH. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2012-09-06: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2012 ist das Stammkapital aus Gesellschhaftsmitteln um 300.000 EUR auf 325.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag entsprechend geändert in § 3.