Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Bremecker GmbH

Formenbau Am Zollstock, Prüfvorrichtungen, Spritzgussformen für Keramik..., Lehren, Solaranlagen
Adresse / Anfahrt
Am Zollstock 6-10
57439 Attendorn
Kontakt
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2017-08-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 10. März 2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma sowie des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Bremecker GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Zollstock 6-10, 57439 Attendorn. Neuer Unternehmensgegenstand: a) die Vermittlung und Akquisition von Aufträgen für kunststoff- und metallverarbeitende Unternehmen, b) die betriebswirtschaftliche und technische Beratung von kunststoff- und metallverarbeitenden Unternehmen einschließlich der Entwicklung, Herstellung und des Vertriebs von technischen Anlagen, Werkzeugen und Vorrichtungen sowie der Handel mit entsprechenden Rohstoffen und Fertigteilen und Maschinen sowie c) die betriebswirtschaftliche und technische Beratung von kunststoffverarbeitenden Unternehmen nebst allen dazu erforderlichen Nebengeschäften einschließlich des Vertriebs von technischen Geräten sowie des Handels von und mit Kunststoffmaterialien und -produkten sowie d) die Planung und Durchführung von Produktionsvorhaben in der Kunststoffverarbeitung sowie die Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen, die hiermit in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 10. März 2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10. März 2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10. März 2017 mit der Bremecker Werkzeugbau GmbH mit Sitz in Attendorn, (Amtsgericht Siegen, HRB 11210) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing