2007-05-14: Der zwischen der Gesellschaft und der "Hecker Werke GmbH. & Co. KG. Spezialfabriken für Dicht- und Reibelemente", Weil im Schönbuch (Amtsgericht Stuttgart HRA 240763) am 22.12.1970 in der Fassung vom 25.11.1992 abgeschlossene Organschafts- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Kündigung mit Wirkung zum 31.12.2006 beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
2022-05-24: Eintragung lfd. Nr.1 Spalte 6a) von Amts wegen berichtigt: Gesellschaftsvertrag vom 31.08.1953 mit Änderung; zuletzt geändert am 13.07.2004.