2019-11-26: Partnerschaft. Gegenstand: Die gemeinsame Ausübung des Anwaltsberufs der Gesellschafter. Im Rahmen des § 59a BRAO können auch andere Berufsträger der wirtschafts- und rechtsberatenden Berufe in die Gesellschaft aufgenommen werden. Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie damit vereinbare Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m § 57 Abs. 3 StBerG. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Heinze, Michael, Rechtsanwalt, Köln, *01.12.1981; Overhage, Moritz, Steuerberater, Köln, *22.07.1984; Villwock, Kevin, Rechtsanwalt, Köln, *09.02.1987, jeweils mit der Befugnis im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-01-24: Der Name der Partnerschaft ist geändert in: OVH Rechtsanwälte Villwock Heinze Legal PartG mbB. Ausgeschieden als Partner: Overhage, Moritz, Steuerberater, Köln, *22.07.1984.
2022-05-16: Der Name der Partnerschaft ist geändert in: BridgehouseLaw Germany Villwock Heinze Rechtsanwälte PartGmbB.