2020-06-23: Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: Die Partner schließen sich zur gemeinschaftlichen Berufsausübung als Architekt und Innenarchitekt zusammen. Zweck der Partnerschaft ist die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus den Bereichen Architektur und Innenarchitektur. Die Partner sind verpflichtet, diesen Zweck zu fördern. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Partner vertreten gemeinsam. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Briegel, Martina, Innenarchitektin, Wangen im Allgäu, *21.05.1971; Briegel, Armin, Architekt, Maierhöfen, *17.09.1960.