2006-10-31: Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Wir sind die Brille Schöttinger GmbH.
2008-08-01: Nicht mehr Geschäftsführer: Wißmeier, Thomas, Kapsweyer, *17.03.1957.
2009-08-03: Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 43.750,-- EUR auf 218.750,-- EUR beschlossen. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 92, 76870 Kandel. Neues Stammkapital: 218.750,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Kiefer, Julia, Minfeld, *16.03.1976; Kleiner, Niko, Minfeld, *30.04.1979, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer.
2014-12-23: Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 Abs. 2. (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) beschlossen.
2016-03-21: Bestellt als Geschäftsführer: Schöttinger, Miriam, Kandel, *25.08.1982; Schöttinger, Christian, Kandel, *20.08.1985, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schöttinger, Karl-Heinz, Kandel, *26.12.1954.
2017-08-23: Nicht mehr Geschäftsführer: Kleiner, Niko, Minfeld, *30.04.1979. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Kiefer, Julia, Kandel, *16.03.1976, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer.
2017-09-27: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.08.2017 mit der UVstars GmbH mit Sitz in Kandel verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.