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Brohl Wellpappe GmbH & Co. KG

Papierwaren, Industrieunternehmen, Flaschenanzahl..., Weinverpackungen, Flaschenkartons, Mo-Do, Flaschenverpackungen, Flaschenposition, Getränkeverpackungen, Carrière, Wij
Adresse / Anfahrt
Nikolaus-Otto-Straße 3
56727 Mayen
4x Adresse:

Aachener Straße 1
52382 Niederzier


August-Horch-Straße 14
56736 Kottenheim


Dr.-Oetker-Straße 5
54516 Wittlich


Alter Bahnhofsweg 2
35764 Sinn


Kontakt
41 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 41 Mitarbeiter
Gründung 1778
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2008-03-20:
Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, so vertritt er die Gesellschaft einzeln. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter bestellt, so vertreten zwei von ihnen die Gesellschaft gemeinschaftlich.Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter: Wellpappe GmbH, Mayen (AG Koblenz HRB 12007), einzelvertretungsberechtigt. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: BW Beteiligungs GmbH & Co.KG, Trier (AG Wittlich HRA 40249).

2011-03-02:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.11.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.11.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.11.2010 mit der Boltersdorf Immobilien GmbH mit Sitz in Mayen (Amtsgericht Koblenz, HRB 14582) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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