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Brohlburg Dämmstoff- und Recyclingwerke GmbH & Co. KG

B-plus, Dämmsystemen vom Keller, Neopor..., Energiesparen, Styropor, EPS, BASF
Adresse / Anfahrt
Am Weißen Haus 4
56626 Andernach
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2012-10-12:
(Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung, Verarbeitung, Vertrieb, Wiederaufbereitung und der Handel mit Kunststofferzeugnissen aller Art, der Handel mit Bau- und Dämmstoffen und alle mit diesen Tätigkeiten zusammenhängende Geschäfte.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Weißen Haus 4, 56626 Andernach. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Brohlburg Verwaltungs GmbH, Andernach (Amtsgericht Koblenz HRB 14501), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Brohlburg Management GmbH & Co. KG mit Sitz in Andernach (AG Koblenz, HRA 12876 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 15.08.2012 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.08.2012. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.

2012-11-14:
Wegen Berichtigung der Registerstelle von Amts wegen berichtigtend eingetragen. Persönlich haftender Gesellschafter: Brohlburg Verwaltungs GmbH, Andernach (Amtsgericht Koblenz HRB 23283), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-12-04:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (AG Koblenz, HRA 12876) am 11.10.2012 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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