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Brouwer und Köhn GmbH

MARKTCAFÉ, Coffee-Lounge, FLOYD Coffee-Lounge..., Flammkueche, Bagel Cheese, Ciabatta Chicken, Mango-Chicken-Chili, Muffin nach Wahl, Tostado Caprese, Tostados und Ciabatta
Adresse / Anfahrt
Domplatz 6-7
48143 Münster
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2014-01-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der KBW Gastro Verwaltungs-GmbH (Amtsgericht Münster, HRB 11959) beschlossen. 50.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-01-21:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.11.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.11.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.11.2013 mit der KBW Gastro Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, HRB 11959) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.