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Bru-Perez Fachsprachakademie GmbH

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Adresse / Anfahrt
Weilerstraße 97
73434 Aalen
1x Adresse:

Schlosserstraße 17
73433 Aalen


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2x HR-Bekanntmachungen:

2020-12-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.11.2020. Geschäftsanschrift: Weilerstraße 97, 73434 Aalen. Gegenstand: Angebot und Durchführung von Deutschkursen und Prüfungsvorbereitungskursen für die Approbation und Anerkennung ausländischer Ärzte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Bru Perez, Anyeli Carolina, Aalen, *05.05.1985; Pudellek, Marlon, Aalen, *29.12.1986, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-02-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens von Bru Perez, Anyeli Carolina, Aalen, *05.05.1985 als Inhaberin der Firma" Anyeli Bru Perez e.K.", Aalen (Amtsgericht Ulm HRA 727273) um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Die Einzelkauffrau Bru Perez, Anyeli Carolina, Aalen, *05.05.1985 hat als Inhaberin der Firma "Anyeli Bru Perez e.K.", Aalen (Amtsgericht Ulm HRA 727273) das von ihr betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.12.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom 23.12.2020 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.