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Brundig Reisen GmbH & Co.KG

Bus Line, GöVB, Verkehrsverbunde..., NVG, NVV, Omnibusunternehmen, Stadtverkehr, StadtBus
Adresse / Anfahrt
Bornemannweg 14
37213 Witzenhausen
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2013-11-26:
((1) Die Personenbeförderung jeder Art mit Kraftomnibussen, insbesondere die Durchführung von Linien- und Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen, sowie die Vermittlung von Reisen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesem Gegenstand dienen oder ihn fördern. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, gleiche oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu gründen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bornemannweg 14, 37213 Witzenhausen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Brundig Verwaltungs GmbH, Witzenhausen (Amtsgericht Eschwege HRB 2982).

2014-08-19:
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der BRUNDIG REISEN, Inhaber Wolfgang Brundig e.K mit Sitz in Witzenhausen (Amtsgericht Eschwege HRA 2185) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wurde am 19. 8. 2014 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen

2016-10-17:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2016 mit Nachtrag vom 08.09.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.06.2016 und 08.09.2016 mit der Nahverkehr Göttingen GmbH mit Sitz in Göttingen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.