2014-11-11: Nicht mehr Geschäftsführer: Bruns, Erich, Kaufmann, Apen.
2018-09-18: Die Gesellschafterversammlung hat am 05.07.2018/30.08.2018 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,61 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. Gleichzeitig wurde der Gesellschaftsvertrag neu gefasst und dabei insbesondere auch die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und in § 2 (Gegenstand des Unternehmens beschlossen. Neue Firma: Bruns Management GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden und geschäftsführenden Gesellschafterin in den Kommanditgesellschaften der Unternehmensgruppe Bruns in Apen, insbesondere den Kommanditgesellschaften in Firma Bruns Holding GmbH & Co. KG und AMF-Bruns GmbH & Co. KG. (2) Die Übernahme der gleichen Position in Unternehmen mit ähnlichem Gesellschaftszweck wie bei den unter (1) genannten Gesellschaften oder nahestehenden Unternehmen der unter Absatz (1) genannten Gesellschaften ist zulässig. 26.000,00 EUR. Geändert, nun: Geschäftsführer: Bruns, Jürgen, Apen, *18.05.1962; Bruns, Gerit, Bad Zwischenahn, *12.03.1964, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Woltermann, Jan, Leer, *07.03.1978, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-07-17: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.06.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.06.2019 mit der Erich Bruns Immobilien Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Amtsgericht Oldenburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2019-12-19: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.09.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.09.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.09.2019 mit der KATHARINA Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Leer verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.