2010-03-26: Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 3 (Gegenstand des Unternehmens), § 5 (Stammkapital, Stammeinlagen) und § 11 (Geschäftsjahr) beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.03.2010 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 25.566,00 EUR erhöht. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Gegenstand geändert; nun: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Anteilen an Unternehmen sowie die Vermittlung von Aufträgen, das Erbringen von Dienstleistungen des Einkaufs und die Verwaltung und Steuerung dritter Unternehmen.
2012-04-27: Bestellt als Geschäftsführer: Holzinger, Thorsten, Oftersheim, *09.05.1978, einzelvertretungsberechtigt.
2014-09-03: Nicht mehr Geschäftsführer: Brust, Harald, Östringen, *04.02.1952.
2014-11-13: Die Gesellschafterversammlung vom 10.11.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Geschäftsjahr) beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Holzinger, Thorsten, Oftersheim, *09.05.1978. Bestellt als Geschäftsführer: Ungerer, Björn, geb. Hötzel, Bad Schönborn, *26.12.1983, einzelvertretungsberechtigt.
2015-09-08: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.08.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "B+P I Die Einrichter GmbH", Bad Schönborn (Amtsgericht Mannheim HRB 709580) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-08-25: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "B+P I Die Projektentwickler GmbH", Bad Schönborn (Amtsgericht Mannheim HRB 709583) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "GESTALTKRAFT GmbH", Bad Schönborn (Amtsgericht Mannheim HRB 709956) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.