2022-05-24: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.05.2022. Geschäftsanschrift: Weinbergerstraße 95, 81241 München. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb von Wellnessstudios, Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Herstellung und Handel mit Produkten für Wellnessstudios sowie Betreiben von gastronomischen Unternehmungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hoffmann, Ornpreeya, München, *01.11.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Hoffmann, Detlef, München, *05.09.1963. Die Gesellschaft hat im Wege der Teil-Ausgliederung gemäß Ausgliederungsplan vom 10.05.2022 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.05.2022 und Zustimmung des Inhabers vom 10.05.2022 das unter der Firma Ornpreeya Hoffmann Thai-Massage Studios e.K. mit Niederlassung in München betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann / der Einzelkauffrau Hoffmann, Ornpreeya, München, *01.11.1967 mit Ausnahme des Teilbetriebs Pasing (Weinbergstraße 95, 81241 München) und des Grundbesitzes Pasing (Miteigentumsanteil in Höhe von 34,49/100 an einem bebauten Grundstück in der Weinbergstraße 95, 81241 München, eingetragen im Grundbuch für Pasing des Amtsgerichts München, Blatt 24857, Gemarkung/Flurstück 1872) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.