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Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaft gGmbH

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Adresse / Anfahrt
Jungiusstraße 6
20355 Hamburg
12x Adresse:

Besenbinderhof 60
20097 Hamburg


Winterhuder Weg 31
22085 Hamburg


Güntherstraße 102
22087 Hamburg


Bernstorffstraße 174
22767 Hamburg


Rautenbergstraße 11
20099 Hamburg


Bornheide 99
22549 Hamburg


Duvenstedter Damm 10
22397 Hamburg


Bornheide 76e
22549 Hamburg


Wohldorfer Straße 30
22081 Hamburg


Postfach 301030
20304 Hamburg


Foorthkamp 42
22419 Hamburg


Max-Brauer-Allee 16
22767 Hamburg


Kontakt
47 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 74 Mitarbeiter
Formell
12x HR-Bekanntmachungen:

2006-11-14:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. Baumanns, Markus, Hamburg, *13.01.1965. Bestellt Geschäftsführer: Dr. Wenzler, Hariolf, Hamburg, *20.11.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2007-02-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 12 Abs. (2) a) und b) und 17 (Bekanntmachungen) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nunmehr im elektronischen Bundesanzeiger.

2008-01-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.10.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 8 und 12 beschlossen.

2008-03-10:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Landgrebe, Johannes Benedikt, Hamburg, *16.11.1971.

2010-03-02:
Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.

2010-04-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Zweck, Gegenstand, Gemeinnützigkeit) und 16 beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Förderung der Rechtswissenschaft in Lehre und Forschung, insbesondere das Angebot einer internationalen, praxisnahen und leistungsorientierten Juristenausbildung. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch die Errichtung und den Betrieb der Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaft - verwirklicht. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Gemeinnütziger Zweck der Gesellschaft ist zum einen die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Dieser Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung und den Betrieb der Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaft. Ferner ist gemeinnütziger Zweck der Gesellschaft die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Veranstaltung von Symposien, Vorträgen, Konferenzen und Tagungen. Die Förderung der vorbezeichneten gemeinnützigen Zwecke kann auch durch die Beschaffung von Mitteln verwirklicht werden, die, nach Abzug der Sachaufwendungen, an eine im Ausland ansässige Körperschaft weitergeleitet werden, welche diese Mittel ausschließlich und unmittelbar für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke zu verwenden hat.

2010-08-24:
Bestellt Geschäftsführer: Landgrebe, Johannes Benedikt, Hamburg, *16.11.1971, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen Landgrebe, Johannes Benedikt, Hamburg, *16.11.1971.

2011-06-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 beschlossen.

2016-08-09:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. Wenzler, Hariolf, Hamburg, *20.11.1967.

2016-10-11:
Bestellt Geschäftsführer: Weizmann, Meinhard, Wentorf, *07.08.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun Geschäftsführer: Landgrebe, Johannes Benedikt, Hamburg, *16.11.1971, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.

2017-06-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Zweck, Gegenstand, Gemeinnützigkeit), 5 und 11 beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Zweck der Gesellschaft ist (a) die Förderung der Rechtswissenschaft in Lehre und Forschung, insbesondere das Angebot einer internationalen, praxisnahen und leistungsorientierten Juristenausbildung. (b) die Förderung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in ihrem Schnittbereicht sowie (c) die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. (2) Die Bucerius Law School Hochschule für Rechtswissenschaft gemeinnützige GmbH mit Sitz in Hamburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch (a) Errichtung und den Betrieb der Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaft mit ihren Studiengängen; (b) das Angebot eines weiterbildenden, internationalen und interdisziplinären Masterstudiengangs, (c) die Veranstaltung von Symposien, Vorträgen, Konferenzen und Tagungen sowie (d) die Vergabe von Stipendien, die finanzielle Unterstützung von Studenteninitiativen, die Übernahme von Kosten für Studenten, die an studentischen nationalen und internationalen Wettbewerben teilnehmen, die Finanzierung der Unterbringung von Studierenden und Teilnehmern von Programmen der Bucerius Law School sowie durch Angebote für die sportliche Betätigung der Studenten. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der vorbezeichneten gemeinnützigen Zwecke durch Körperschaften des öffentlichen Rechts, andere steuerbegünstigte Körperschaften sowie ausländische Körperschaften. Dieser Satzungszweck wird verwirklicht durch die Weiterleitung der Mittel an Körperschaften des öffentlichen Rechts, andere steuerbegünstigte Körperschaften sowie ausländische Körperschaften zur Verwendung für die vorbezeichneten gemeinnützigen Zwecke. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Bucerius Master of Law and Business gemeinnützige GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 97829) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-07-25:
Zweck der Gesellschaft ist (a) die Förderung der Rechtswissenschaft in Lehre und Forschung, insbesondere das Angebot einer internationalen, praxisnahen und leistungsorientierten Juristenausbildung. (b) die Förderung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in ihrem Schnittbereicht sowie (c) die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. (2) Die Bucerius Law School Hochschule für Rechtswissenschaft gemeinnützige GmbH mit Sitz in Hamburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch (a) Errichtung und Betrieb der Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaften mit ihren Studiengängen; (b) das Angebot eines weiterbildenden, internationalen und interdisziplinären Masterstudiengangs, (c) die Veranstaltung von Symposien, Vorträgen, Konferenzen und Tagungen sowie (d) die Vergabe von Stipendien, die finanzielle Unterstützung von Studenteninitiativen, die Übernahme von Kosten für Studenten, die an studentischen nationalen und internationalen Wettbewerben teilnehmen, die Finanzierung der Unterbringung von Studierenden und Teilnehmern von Programmen der Bucerius Law School sowie durch Angebote für die sportliche Betätigung der Studenten. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der vorbezeichneten gemeinnützigen Zwecke durch Körperschaften des öffentlichen Rechts, andere steuerbegünstigte Körperschaften sowie ausländische Körperschaften. Dieser Satzungszweck wird verwirklicht durch die Weiterleitung der Mittel an Körperschaften des öffentlichen Rechts, andere steuerbegünstigte Körperschaften sowie ausländische Körperschaften zur Verwendung für die vorbezeichneten gemeinnützigen Zwecke.

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