2016-07-13: Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Rotrehre 25, 31542 Bad Nenndorf. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Bucher, Gerd, Bad Nenndorf, *11.06.1954, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-08-26: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.07.2016 mit Nachtrag vom 04.08.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 20.07.2016 mit Nachtrag vom 04.08.2016 die Unternehmen als Ganze die von dem Einzelkaufmann Bucher, Gerd, *11.06.1954, Bad Nenndorf, unter den Firmen Nenndorfer Schaumstoff - Bearbeitung Gerd Bucher in Bad Nenndorf und Gerd Bucher Schaumstoff-Bearbeitung in Offenbach am Main (Amtsgericht Offenbach am Main HRA 5107) betriebenen Unternehmen im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2016-08-26: Die Ausgliederung ist mit den Eintragungen auf den Registerblättern der übertragenden Rechtsträger am 19.08.2016 wirksam geworden.