2011-07-22: Der Verein hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22. Mai 2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses seiner außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 22.Mai 2011 und der Gesellschafterversammlung der "Rüsthaus GmbH & Co.KG" vom 22.Mai 2011 einen Teil ihres Vermögens - nämlich den Teilbereich "Rüsthaus Sankt Georg" - als Gesamtheit mit allen Rechten und Pflichten im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die "Rüsthaus GmbH & Co.KG" mit Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss, HRA 7020) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung nach § 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.