2016-08-19: VR 20664 B: Bundesverband Managed Care e.V. , Berlin. Rechtsverhaeltnis: Der Verein hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsplan vom 03.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse vom 26.04.2016;04.08.2016 sein Vermögen als Gesamtheit bis auf die Vermögensteile "Vereinsmitgliedschaft" und "BMC-Kongress" zur Neugründung auf die BMC-Managed Care gemeinnützige GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 179315 B) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2016-09-06: VR 20664 B: Bundesverband Managed Care e.V. , Berlin. Die Eintragung laufende Nummer 11 Spalte 5b) betreffend die Eintragung der Ausgliederung auf die BMC-Managed Care gemeinnützige GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 179315 B) ist von Amts wegen berichtigt.
Zustimmungsbeschlüsse Bl.31-74 Bd. 3; Bl. 128-160 Bd. 3 Ausgliederungsplan Bl.90-111 Bd. 3