2009-02-25: Sportvereinigung Neckarsulm e.V. (künftig: Neckarsulmer Sport-Union e.V. (NSU Neckarsulm), Sitz Neckarsulm (Heilbronner Str. 35, 74172 Neckarsulm)Der Verein Sportfreunde Neckarsulm e.V. mit Sitz in Neckarsulm (AG Heilbronn VR 492 -übertragender Rechtsträger-) ist durch Verschmelzungsvertrag vom 29. Dezember 2008 und Zustimmung zu dessen Entwurf durch Beschluss der Mitgliederversammlung jedes beteiligten Rechtsträgers vom 28. November 2008 im Wege der Aufnahme durch Übertragung seines Vermögens als Ganzes mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) verschmolzen.(Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des Vereins, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht wurde, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.)