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Buntes Wohnen Heilbronn Verwaltungs GmbH

Wohnform des Miteinanders
Adresse / Anfahrt
Allee 18
74072 Heilbronn
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2015-09-09:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.08.2015. Geschäftsanschrift: c/o AK Holding GmbH & Co. KG, Allee 18, 74072 Heilbronn. Gegenstand: Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin der Buntes Wohnen Heilbronn GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Heilbronn , die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der vorgenannten Kommanditgesellschaft innerhalb ihres Unternehmensgegenstandes. Stammkapital: 25.003,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kelber, Jürgen F., Flein, *21.09.1957; Potrafke, Steffen, Nordheim, *24.11.1961.

2016-04-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.03.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 16.349,00 EUR auf 41.352,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 41.352,00 EUR.

2016-05-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3 (Stammkapital, Stammeinlage) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 5.770,00 EUR auf 47.122,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 47.122,00 EUR.

2016-09-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 9750,00 EUR auf 56.872,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 56.872,00 EUR.

2016-10-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3.2 beschlossen.