2019-07-17: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.07.2019. Geschäftsanschrift: Weichselstraße 17, 36119 Neuhof. Gegenstand: Die zertifizierte Tätigkeit als Prüfungsachverständiger für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen und Tätigkeiten nach der Betriebssicherheitenverordnung sowie die Wartung und Instandsetzung von Baumaschinen und Baugeräten aller Art, ferner die Ausübung aller artverwandten Geschäfte, die dem Zweck des Unternehmens dienlich sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Burau, Friedrich, Neuhof, *14.12.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-08-22: Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Einzelprokura: Burau, Tatjana, Neuhof, *25.04.1972. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 09.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Burau, Friedrich, Neuhof, *14.12.1966 unter der Firma Friedrich Burau e.K. in Neuhof betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.