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Burda Druck GmbH

Marketing und Werbung, Podcast, Ortenauer..., Papierverarbeitung, BurdaBinding, Vieux-Thann, Tiefdruck, Druckvorstufe, Weiterverarbeitung
Adresse / Anfahrt
Hauptstraße 130
77652 Offenburg
3x Adresse:

Hubert-Burda-Platz 1
77652 Offenburg


Mainstraße 20
90451 Nürnberg


Gutenbergstraße 1
77654 Offenburg


Kontakt
47 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 47 Mitarbeiter
Gründung 2009
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2013-12-16:
Der zwischen der Gesellschaft und der "Burda Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Offenburg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 470356) am 07.12.1994 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde geändert. Die Gesellschafterversammlungen haben der Änderung am 25.11.2013 und 28.11.2013 zugestimmt.

2015-05-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.04.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2017-02-03:
Bestellt als Geschäftsführer: Engelhardt, Heiko, Berghaupten, *09.01.1971, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Weimer, Egon, Offenburg, *07.05.1952.

2017-08-03:
Aufgrund technischen Problems von Amts wegen nach § 395 FamFG abermals gelöscht als Geschäftsführer: Weimer, Egon, Offenburg, *07.05.1952.

2017-08-04:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Kallen, Paul-Bernhard, München, *17.02.1957.

2018-08-23:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.07.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Medienpartner International GmbH", Offenburg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 701693) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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