2007-04-24: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Sudbrock, Benedikt, München, *31.01.1967. Prokura erloschen: Reimelt, Nils Helge Karsten, München, *04.07.1972.
2008-05-28: Prokura erloschen: Dr. Braun, Christoph, München, *15.10.1964; Dr. Sudbrock, Benedikt, München, *31.01.1967.
2011-11-30: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Sigmund, Jörg, Wörthsee, *10.05.1968. Bestellt: Geschäftsführer: Ludwig, Andreas, München, *19.12.1967, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-03-06: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: von Trotha, Gebhard, Offenburg, *21.05.1966.
2013-12-27: Die Gesellschaft hat am 15.11.2002 mit der Burda Digital GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 47599) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 15.11.2002 zugestimmt. Dieser Unternehmensvertrag ist durch Vereinbarung vom 27.11.2013 geändert worden, dieser Änderung hat die beherrschte Gesellschaft mit Beschluß vom 28.11.2013 zugestimmt.
2015-05-08: Die Gesellschafterversammlung vom 02.04.2015 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung, Betrieb und Vermarktung von mobilfunkbezogenen und webbasierten Dienstleistungen und Produkten sowie sonstigen Telefondienstleistungen.
2018-03-13: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ludwig, Andreas, München, *19.12.1967. Bestellt: Geschäftsführer: Rohowski, Michael, Karlsruhe, *09.11.1963, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-08-04: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Burda Digital GmbH mit dem Sitz in München verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-08-17: Die Verschmelzung wurde am 13.08.2018 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen .