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Busch Glatz Germany GmbH

Nominierte, Fachjury, Gasteig..., VFX, Houdini, Nuke, HFF
Adresse / Anfahrt
Bavariaring 28
80336 München
2x Adresse:

Isartalstraße 49
80469 München


Buchheimer Straße 24
51063 Köln


Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2018-04-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.10.2013. Die Gesellschafterversammlung vom 19.01.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Sitzverlegung von München nach Köln beschlossen. Geschäftsanschrift: Buchheimer Straße 24, 51063 Köln. Gegenstand: Vermarktung von Werbeträgern aller Art, insbesondere von digitalen Medien, sowie Verlag der Zeitschrift Blickpunkt:Film GmbH. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Busch, Timo, Köln, *17.05.1983, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Hübner, Susanne, München, *19.07.1970. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ebli, Andreas, Großostheim, *22.10.1970; Höcherl, Ulrich, München, *02.07.1957; Jaster, Sarah, Düsseldorf, *19.03.1981.

2020-09-17:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Bavariaring 28, 80336 München. Prokura erloschen: Ebli, Andreas, Großostheim, *22.10.1970; Hübner, Susanne, München, *19.07.1970; Jaster, Sarah, Düsseldorf, *19.03.1981. Prokura geändert, nunmehr: Einzelprokura: Höcherl, Ulrich, München, *02.07.1957. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Busch, Patricia, Köln, *17.09.1992; Glatz, Torsten, Mönchengladbach, *09.12.1969.

2020-12-10:
Mit der Busch & Glatz GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 6807) als herrschendem Unternehmen ist am 08.12.2020 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2020 zugestimmt.

2021-12-27:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.12.2021 mit der Pixeltown GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 94379) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-12-27:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.12.2021 mit der MusikWoche GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 93624) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-12-27:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.12.2021 mit der Meedia GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 97007) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-01-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs.1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Busch Glatz Germany GmbH. Bestellt als Geschäftsführer: Glatz, Torsten, Mönchengladbach, *09.12.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-01-17:
Der mit der Busch & Glatz GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 6807) am 08.12.2020 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung vom 26.08.2021 zum 31.12.2021 beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

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